Für Bauvorhaben in der Türkei ist Rechtsanwalt EMRE HIZLI im Hinblick auf das Türkische Baurecht zuständig.
Das Baurecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen, wobei hier Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung zu beachten sind:
1. Privates Bauvertragsrecht
Sicherung bauvertraglicher Ansprüche (Beweissicherung, Beweisverfahren, Privatgutachten, Bauhandwerker-
sicherungshypothek)
Werklohnklage des Bauunternehmers (Bauvertrag, Vereinbarung der VOB, Werklohn, Umfang des Werklohnanspruchs - Nebenleistungen, Mehrleistungen, Minderleistungen, Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen. Leistungen ohne Auftrag, Einheitspreisvertrag, Pauschalpreisvertrag, GMP-Vertrag, Stundenlohnvertrag; Sicherheitsleistungen; Fälligkeit;
Honorarklage des Sonderfachmannes
Klage auf Mängelbeseitigung - Nachbesserung / Nacherfüllung
Baumangel
Gewährleistungsklage (Mängelrechte)
nach BGB
nach VOB
Einwendungen der Baubeteiligten im Bauprozess - Vertragliche Haftungsfreizeichnungen, unterlassener Vorbehalt, Verwirkung, Anfechtung und Organisationsverschulden, Verjährung. Aufrechnung, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte etc.
Zwangsvollstreckung in Bausachen
2. Recht der Architekten und Ingenieure
v.a. Honorarklage des Architekten / Ingenieurs (Anwendung HOAI)
3. Recht der öffentlichen Vergabe
4. Öffentliches Baurecht
Bauordnungsrecht - Baugenehmigung, Bauvorschriften etc.
Bauplanungsrecht
etc.
5. Türkisches Baurecht