Die Anwaltskanzlei EMRE HIZLI & KOLLEGEN wurde im Jahre 2002 durch Rechtsanwalt EMRE HIZLI gegründet. Sie vertritt ihre Mandanten in sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Neben Privatpersonen nehmen auch mittelständische Unternehmen die zielorientierten Leistungen unserer Anwälte in Anspruch.
Unsere Kanzlei versteht sich als Team, so dass durch die Spezialisierung unserer Anwälte und deren Zusammenwirken eine umfassende persönliche Beratung unserer Mandanten gewährleistet ist.
Rechtsanwalt EMRE HIZLI konnte im Rahmen eines Aufenthalts und einer Mitarbeit in einer renommierten Kanzlei in Istanbul / Türkei vor Gründung der eigenen Anwaltskanzlei zudem wertvolle Erfahrungen in den Bereichen des Türkischen Gesellschafts-, Arbeits- und Wirtschaftsrechts, mithin des Türkischen Familienrechts gewinnen.
Frau Rechtsanwältin REGINE HIZLI und Frau Rechtsanwältin KATJA ELSÄSSER sind befugt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" zu führen.
Herr Rechtsanwalt Dr. GREGOR HERLER ist befugt, die Bezeichnungen "Fachanwalt für Arbeitsrecht" und "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen.
Voraussetzung für die Verleihung eines Fachanwaltstitels ist stets der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Frau Rechtsanwältin SABINE BEISENWENGER ist seit Ihrer Zulassung im Jahr 2000 schwerpunktmäßig im Bereich des Familienrechts tätig. Hier kann sie bereits besondere theoretische Kenntnisse im Familienrecht nachweisen.
Rechtsanwalt und Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht a.D. ANTON RUBENBAUER kann vor allem in den Bereichen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts auf eine 30-jährige berufliche Erfahrung als Richter zurückgreifen.
Herr RAINER THESEN ist zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" berechtigt. Er ist als freier Mitarbeiter der Kanzlei hauptsächlich in diesem Gebiet tätig. Daneben betreut er Fälle aus dem Bereich des Immobilienrechts und des allgemeinen Zivilrechts, vornehmlich im Werkvertragsrecht.
Die Kanzlei bedient mit Ihren Leistungen nunmehr seit mehreren Jahren im Besonderen auch den russischsprachigen Mandantenkreis.
Mit der Globalisierung und den Entscheidungen internationaler und supranationaler Gerichte, etwa des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), halten auch internationale Rechtsgebiete und das europäische Recht Einzug in unsere tägliche Beratungspraxis. Um den damit gegebenen Anforderungen gerecht zu werden, bietet sich die Anwaltskanzlei unter anderem auf dem Sektor des Internationalen Privat- und Wirtschaftsrechts an. Aber auch für in der Bundesrepublik Deutschland lebende Nichtdeutsche ist für uns die heute nicht mehr hinweg zu denkende Anwendung des internationalen und supranationalen Rechts von enormer Wichtigkeit, so etwa für unsere türkischen Staatsangehörigen im Bereich des Ausländerrechts mit den rechtlichen Verbindungen zum europäischen Assoziationsrecht.
Die Anwaltskanzlei stellt als besonderes Leistungsangebot ihre Sachkompetenz auf dem Gebiet des türkischen, russischen und ukrainischen Rechts zur Verfügung. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, über unsere Kanzlei Korrespondenz mit weiteren Anwälten in der Türkei, in der Russischen Föderation und in der Ukraine zur Wahrnehmung von rechtlichen Interessen zu führen.
Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die wirtschaftlichen und sozialen Verflechtungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei, der Russischen Föderation und der Ukraine, wo sich zahlreiche deutsche Staatsbürger und Unternehmen bereits niedergelassen haben oder sich niederzulassen gedenken. Hervorzuheben sind hier die rechtlichen und sozialen Verbindungen der Stadt Nürnberg zu deren Partnerstadt Antalya.
Trotz der ständig wachsenden Bedeutung der wirtschaftlichen Seite eines Kanzleibetriebes sehen sich die Anwälte der Anwaltskanzlei EMRE HIZLI & KOLLEGEN stets uneingeschränkt der anwaltlichen Berufsethik verpflichtet. Unter diesem Blickwinkel ist für uns oberstes Gebot die anwaltliche Unabhängigkeit und Aufrichtigkeit, Realitätsnähe und Mandantenzufriedenheit.